Im Allgemeinen kann für verloren gegangene oder beschädigte Fahrscheine kein Ersatz gewährt werden. Eine Ausnahme gibt es nur bei personalisierten, das heißt namentlich gekennzeichneten Chipkarten (siehe nebenstehende Beispielabbildung). Das betrifft fast alle Schüler der 1.-12. Klassen.
Der Verlust ist in diesem Fall unverzüglich in der Schule zu melden (in der Regel im Schulsekretariat). Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Ersatzdrucks einer Chipkarte kann die Verlustmeldung durch Eltern bzw. Schüler(innen) auch direkt bei der Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH erfolgen. Eine Änderung der Daten, wie etwa Name oder Adresse, kann auf diesem Wege jedoch nicht übermittelt werden.
Eine neue Chipkarte wird dann von der Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV ausgedruckt und an die Schule bzw. die Eltern übersendet. Auf dieser neuen Chipkarte ist erneut die vom Schulträger bestellte Fahrtberechtigung aufgespeichert.
Auf der verlorenen Chipkarte wird die Fahrtberechtigung elektronisch gesperrt. Sie kann also nicht mehr verwendet werden, selbst wenn sie eventuell unversehrt wieder gefunden wird.
In der Zwischenzeit bis zum Eintreffen der neuen Chipkarte muss die Schülerin bzw. der Schüler selbst einen gültigen Fahrschein erwerben.
Als Gebühr für die Ersatzausstellung von verlorenen Chipkarten werden derzeit 10,00 € erhoben. Dieser sozialverträglich geringe Betrag deckt nur die tatsächlichen Kosten einer Ersatzausstellung ab. Die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV behält sich deshalb das Recht vor, die Chipkarte bei nicht fristgemäßer Bezahlung der Gebühr zu sperren.
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